Allgemeine Geschäftsbedingungen


GunSafe.de ist ein Geschäftsbereich der
Albrecht Waffen und Jagdausrüstung GmbH
und wird im folgenden ALBRECHT W. u. J. GmbH genannt.

1. Geltungsbereich
Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit.

2. Preise
Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und verstehen sich ab Werk. Berechnet werden die am Tage der Bestellung gültigen Preise. Haben sich diese Preise geändert, wird dies in einer schriftlichen Auftragsbestätigung bekanntgegeben. Wird nicht innerhalb von 8 Arbeitstagen nach Zustellung der Auftragsbestätigung widersprochen, wird das Einverständnis des Bestellers rechtsverbindlich und zu diesem Preis geliefert. Unsere Rechnungen sind sofort nach Lieferung/ Abholung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug so ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu fordern. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt diesen geltend zu machen. Kommt es innerhalb von 3 Monaten zu Preiserhöhungen seitens der Zulieferer, so kann ALBRECHT W. u. J. GmbH diese weitergeben. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

3. Sonderbestellungen und Maßanfertigungen
Bei Sonderbestellungen ist eine Anzahlung in Höhe von 25% und bei Maßanfertigungen in Höhe von 40% des Kaufpreises bei Vertragsabschluß fällig. Wird die Ware vom Kunden nicht abgenommen, verrechnet ALBRECHT W. u. J. GmbH die Anzahlung mit den entstandenen Kosten. Maßanfertigungen werden nach den vom Kunden vorgelegten Plänen und Maßen hergestellt. Dieser ist für die Richtigkeit der Maßangaben ausschließlich verantwortlich. Rücknahme von Maß-Sonderanfertigungen/ Sonderbestellungen ist ausgeschlossen, soweit ALBRECHT W. u. J. GmbH nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei der Anfertigung nachgewiesen wird.

4. Angebot/Auskünfte
Unsere Angebote sind freibleibend. Änderungen von Bauteilen, des Designs, der Farben oder sonstiger Details durch technische Weiterentwicklung sind vorbehalten. Auskünfte telefonisch oder per Telefax sind grundsätzlich ohne Gewähr, sofern der beurteilte Sachverhalt auf telefonischer, mündlicher oder schriftlicher Darstellung beruhte und keine Gelegenheit bestand, den Auskunftsgegenstand ausführlich zu besichtigen.

5. Lieferung
Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Wird die Annahme ordnungsgemäßer Lieferungen verweigert, so berechnen wir unsere Kosten, mindestens jedoch EUR 15,-. Wenn wir falsch geliefert haben, tragen wir selbstverständlich alle anfallenden Portokosten.

6. Teillieferungen
Wenn wir Ihre Bestellung nicht vollständig ausliefern können, weil ein Teil der Ware nicht auf Lager ist, schicken wir Ihnen den lieferbaren Teil voraus.

7. Zahlungsbedingungen
Zahlung hat in der Regel als Vorkasse per Überweisung zu erfolgen. Skonto kann nicht gewährt werden.

8. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Käufer ist berechtigt die Ware weiterzubearbeiten und zu veräußern unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen:

a) Die Befugnisse des Käufers im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltware zu verarbeiten, enden mit der Zahlungseinstellung des Käufers oder mit der Beantragung bzw. Eröffnung des Konkurs oder Vergleichsverfahrens.
b) Durch Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Die Verarbeitung wird für den Verkäufer vorgenommen, ohne daß ihm daraus Verbindlichkeiten entstehen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt oder vermengt, erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes seiner Eigentumsvorbe-haltuware zum Gesamtwarenwert.
c) Der Käufer tritt hiermit die Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab, und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt ist und der Verkäufer hieran in Höhe seines Fakturenwertes Miteigentum erlangt hat. Im letzteren Fall steht dem Verkäufer an dieser Zession ein im Verhältnis zum Fakturenwert seiner Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Kaufpreisforderung zu. Hat der Käufer die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an.
d) Der Verkäufer wird die abgetretenen Forderungen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht einziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Zahlungsverzug des Käufers. In diesem Fall ist der Verkäufer vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen. Der Käufer ist berechtigt, die Forderungen solange selbst einzu-ziehen, wie ihm der Verkäufer keine andere Weisung gibt.
e) Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 25% übersteigt.
f) Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen ist der Verkäufer unter Angabe des Pfandgläubigers sofort zu benachrichtigen.
g) Nimmt der Verkäufer aufgrund des Eigentumsvorbehalts den Liefergegenstand zurück, gilt das nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer kann sich aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware freihändig befriedigen.
h) Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für den Verkäufer unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der o.a. genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an den Verkäufer in Höhe seiner Forderungen ab. Sämtliche Forderungen sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen bleiben bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die der Verkäufer im Interesse des Käufers eingegangen ist, bestehen.

9. Frachtkosten
Fracht und Transport erfolgen auf Kosten und Risiko des Käufers. Reklamationen sind bei sichtbaren Schäden sofort gegenüber dem jeweiligen Spediteur zu erheben. Schäden, soweit sie nicht von außen zu erkennen sind, sind binnen 6 Tagen schriftlich beim Spediteur anzuzeigen.

10. Lieferfristen
Vereinbarte Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Wird der vereinbarte Liefertermin um mehr als 6 Wochen überschritten, so hat der Käufer das Recht, dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird der Kaufgegenstand vom Verkäufer auch dann nicht bis zum Ablauf der Nachfrist geliefert, so kann der Käufer durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. Jedoch steht bei unverschuldetem Unvermögen des Lieferwerks oder seiner Lieferanten sowie bei höherer Gewalt dem Käufer ebenso auch dem Verkäufer ein Rücktrittsrecht nur zu, wenn der ursprüngliche Liefertermin um 3 Monate überschritten worden ist. Der Schadensersatz beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5% des Kaufpreises. Ist der Käufer juristische Person oder Kaufmann, steht ihm ein Schadensersatzanspruch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers zu. Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art - es sei denn, dem Verkäufer fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die vorgenannten Fristen entfallen nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung. Wird vor der Ablieferung von dem Käufer in irgendeinem Punkt eine andere Ausführung des Kaufgegenstandes gefordert, so wird der Lauf der Lieferfrist bis zum Tage der Verständigung über die Ausführung unterbrochen und ggf. um die für die andersartige Aus-führung erforderliche Zeit verlängert. ALBRECHT W. u. J. GmbH behält sich Konstruktions- und Formänderungen an Einrichtungen, Bausätzen und Zubehörteilen vor.

11. Versand
Waffenschränke werden per Spedition dirket vom Hersteller geliefert und bis zum Aufstellungsort transportiert.

12. Umtausch
Ein etwaiger Umtausch ist nur bei Versand innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware möglich. Einrichtungen oder Einrichtungseinzelteile, Bausätze sowie Lieferungen, die extra angefertigt oder speziell beschafft werden mußten, sind vom Umtausch ausgeschlossen. Siehe auch unsere Versandbedingungen.

13. Prüfungspflicht
Gelieferte Ware ist vor dem Benutzen sorgtältig zu prüfen. Der Umtausch oder die Reparatur von beschädigten Teilen wird nicht durch-geführt, wenn Schäden vor dem Einbau bei sorgtältiger Prüfung erkennbar sind.

14.Übernahmebedingungen
Der Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand sofort zu prüfen. Auf das Prüfungsrecht wird stillschweigend verzichtet, wenn die Prüfung innerhalb der genannten Frist nicht vorgenommen wird. Der Kaufgegenstand gilt dann mit der Ablieferung an den Käufer oder seinen Beauftragten als übernommen und ordnungsgemäß geliefert. Beanstandungen sind sofort, spätestens innerhalb 8 Tagen zu übersenden. Bleibt der Käufer nach der Anzeige der Bereitstellung mit der Übernahme des Kaufgegenstanden länger als 14 Tage im Rückstand, oder verweigert er die Abnahme der Nachnahmelieferung, so ist der Verkäufer nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In letzterem Fall ist der Verkäufer berechtigt, unbeschadet der Mög-lichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 15% des Verkaufspreisen als Schadensersatz zu fordern. In jedem Fall hat der Verkäufer bei Verzug des Käufern außerdem die Befugnis, über den Kaufgegenntand frei zu verfügen.

15. Gewährleistung
Bei Veränderungen des Kaufgegenstandes (z.B. Selbstbau, Umbau, etc.) ist jede Haftung den Verkäufern ausgeschlossen. Im übrigen geht die Gewährung nach Wahl des Verkäufers auf Reparatur des Kaufgegenntanden oder Ersatz der eingesandten Teile. Der Ort zur Ausführung der Reparatur wird vom Verkäufer bestimmt. Teile, die ersetzt werden sollen, sind porto- und frachttrei einzusenden. Ersetzt werden in allen Fällen nur die Teile, die den Fehler im Werkstoff oder in der Werkarbeit autweisen, und die durch dienen Fehler trotz sachgemäßer Behandlung den Kaufgegenntanden zwangsläufig beschädigten Teile. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum den Verkäufern über. Ein Anspruch auf Wandlung, Minderung oder aus § 480 BGB besteht nicht, es sei denn, daß der Verkäufer nicht in der Lage ist, den Mangel zu beheben. Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens wird nicht gewährt. Gewährleistungsansprüche werden nur dann berücksichtigt, wenn sie unverzüglich nach Feststellung eines Mangels beim Verkäufer erhoben werden. Darüberhinaungehende Ansprüche den Bestellern, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensuchäden des Bestellers sind ausgeschlossen. Die Gewährleistungufrist beträgt 6 Monate ab Übergabe der Kaufsache. Dieselbe Frist gilt für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung gemacht werden.

16. EDV
Um den heutigen Ansprüchen gerecht zu werden, sind bei uns personen- und firmenbezogene Daten unserer Kunden über EDV gespeichert und werden so verarbeitet.

17. Allgemeines und Gerichtsstand
Mündliche Nebenabreden und nachtragliche Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden. Das gleiche gilt für zugesicherte Eigenschaften des Kaufgegenstandes. Die Bestellung des Käufers gilt als angenommen, wenn der Verkäufer sie nicht innerhalb von 4 Wochen abgelehnt hat. Soweit einzelne Bestimmungen dieser Lieferbedingungen unwirksam nein sollten, berühren sie nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist für den Fall, daß der Käufer Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, der Geschäftssitz den Verkäufers. Das gilt ferner, wenn der Käufer nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der ZPO verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist sowie für den Fall, daß Ansprüche im Wege den Mahnverfahrens geltend gemacht werden.



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