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Vorschläge des Forum Waffenrecht vom Innenministerium aufgegriffen!

Der Entwurf des Waffengesetzes wurde nach einer letzten Anhörung im Bundesministerium des Innern am 7. Juli 2000 in den letzten Julitagen fertiggestellt und inzwischen den Ressorts sowie den Ländern zur Stellungnahme zugeleitet.

Diese Anhörung hatte maßgeblichen Einfluss auf die Ausgestaltung des Entwurfes. Die Vorgaben, die Bundesinnenminister Schily einarbeiten ließ, greifen die Vorschläge des Forum Waffenrecht in hohem Maße auf.

Die wichtigsten Details für Jäger und Sportschützen:

Die Sportschützen können einen Grundbedarf von fünf Kurzwaffen und fünf Halbautomaten, sonstige Langwaffen ohne Beschränkung, erwerben. Weitere Waffen können bei Nachweis eines weitergehenden Bedürfnisses erworben werden.

Die Rechtslage bei den Jägern bleibt, wie sie zur Zeit ist. Eine Beschränkung der Langwaffenzahl ist nicht vorgesehen. Sie war in den Tagen vor der Anhörung bei Schily im Zuge der Kampfhunde-Diskussion ins Gespräch gekommen.

Die Regelungen zur Aufbewahrung sind maßvoll geblieben: Bis zu 10 Langwaffen können im A-Schrank, bis zu fünf Kurzwaffen können (gegebenenfalls mit Langwaffen) im B-Schrank oder im B-Fach aufbewahrt werden. Bei Aufbewahrung von Langwaffen im A-Schrank muss die Munition getrennt verwahrt werden. Ein Nachschaurecht in der Wohnung wird nur im Falle des Vorliegens besonderer Umstände eingeräumt.

Äußerst wichtig: Der Systemwechsel hin zum "temporären Waffenbesitz" (die Abgabe der Waffen, bei Wegfall des Bedürfnisses, wie sie bereits unter der jetzigen Rechtslage in einigen Bundesländern praktiziert wird) ist abgewendet. Diese Problematik stellte einen ganz wesentlichen Punkt der Diskussionen dar. Auf den Vorschlag des Forum Waffenrecht hin sieht der Entwurf nun eine erweiterte Bedürfnisprüfung in den ersten Jahren nach dem Erhalt der WBK vor. Nach zwei Perioden der Prüfung können die Waffen nach den Vorgaben des Entwurfes auch dann lebenslang besessen werden, wenn später das Bedürfnis wegfallen sollte. Grund für die verstärkte Bedürfnisprüfung zu Beginn ist, dass das Innenministerium die dringende Notwendigkeit sieht, gegen Personen, die ein Bedürfnis vortäuschen, um in den Besitz von Waffen zu gelangen, vorzugehen.

Auch das Erbrecht an Waffen (Erbenprivileg) bleibt erhalten.

Allerdings sieht der Entwurf vor, dass – nach dem Stand der Technik – die Waffen in der Hand von Besitzern ohne Bedürfnis durch ein "Verschlusssystem" gegen die Benutzung gesichert werden müssen. Dieses Verschlusssystem war übrigens bereits in der letzten Legislaturperiode Bestandteil des damaligen Entwurfs.

Diese Regelung war sozusagen der "Preis" für den verhinderten Systemwechsel – hin zur Abgabe der Waffen bei jedem Wegfall des Bedürfnisses -, der von einigen Ländern verfolgt worden war.

"Wenn man weiß, welche – oft unverständlichen – Vorschläge Innenminister Schily teilweise aus dem eigenen Haus, aber auch als Forderungen einiger Bundesländer auf den Tisch bekommen hat, muss man einfach feststellen, dass Schily mit dem jetzt vorliegenden Entwurf das neue Waffengesetz so problembezogen wie möglich zu gestalten versucht", bewertet Hans Herbert Keusgen den Inhalt des Entwurfes. "Es hat sich erneut bewiesen, dass selbst so sensible Themen wie das Waffengesetz mit Ruhe und Sachlichkeit angegangen werden können", meinte Keusgen. "Die intensiven Besprechungen, die der Anhörung vom 7. Juli vorangegangen waren und die offenen, sachlichen Diskussionen, in denen sich Minister Schily und die Staatssekretäre Körper und Schapper mit den Vorschlägen und Anregungen des Forum Waffenrecht auseinandergesetzt haben, haben sich in dem Entwurf deutlich niedergeschlagen. Es war ein äußerst konstruktives Arbeiten. Auf beiden Seiten war Bereitschaft gegeben, über die Argumente der anderen Seite nachzudenken".

"Wir sind mit dem Entwurf im wesentlichen zufrieden, über einzelne Fragen wird man selbstverständlich noch reden müssen", so der Sprecher des Forum Waffenrecht Joachim Streitberger. "Dabei sah es noch wenige Tage vor der Anhörung vom 7. Juli ganz anders aus: Die "Kampfhunde-Diskussion" begann voll auf das Waffenrecht durchzuschlagen und noch restriktivere Regelungen als ursprünglich bereits geplant wurden diskutiert. Das Wichtigste für mich ist: Das Prinzip "Forum Waffenrecht", das abgestimmte, aktive – und nicht reaktive – Herangehen an die Problemstellung hat sich wieder einmal bewährt".

Mit dem Entwurf ist das neue Gesetz aber noch lange nicht fertiggestellt, die Arbeiten in den Ländern, das Ringen um Regelungen beginnt erst, und es wird noch viel Arbeit für das Forum Waffenrecht bedeuten, bis der Entwurf Gesetz wird; wohl deshalb die abschließende Bemerkung Keusgens: "Wir haben eine Etappe geschafft, aber die "Länder-(Tor)Tour" hat erst begonnen!"

H. H. Keusgen im Deutschen Waffen-Journal

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